Das Elektronische Rezept

Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur ist die Einführung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geregelt worden. Ab dem 1. September 2022 werden die Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Wissenswertes zum E-Rezept

Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Nach einer bundesweiten intensiven Testphase, wurden alle vereinbarten Qualitätskriterien in diesem Sommer erfüllt.

Ab dem 1. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezeptes-Rollout starten. Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern der gematik zeitnah festgelegt. Das E-Rezept kann Bundesweit in den Zahn/-Arztpraxen und Krankenhäusern genutzt werden. Denn ab dem 1. September 2022 werden alle Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten besser und schneller miteinander kommunizieren können.

Vorteile des E-Rezeptes
Unnötige Wege
Rezeptzettel verloren? Mit der E-Rezept-App der gematik kann dies nicht mehr passieren! Sie speichert alle E-Rezepte sicher. Und wer ein einfaches Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal braucht, kann ebenfalls Wege sparen: Denn ein weiterer Arztbesuch wird unnötig, wenn die Praxis das Folgerezept direkt digital auf die App übermittelt.
Apotheke finden
Auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder einfach unterwegs: Mit der E-Rezept-App finden Patientinnen und Patienten an jedem Ort genau die Apotheke, die sie gerade brauchen. Die App kennt aktuelle Öffnungszeiten und weiß auch, ob eine Apotheke einen Botendienst anbietet – zum Beispiel, weil man selbst aktuell bewegungseingeschränkt ist.
Spart Zeit
Über die E-Rezept-App können Versicherte einfach das Rezept an ihre Wunschapotheke senden. So erfahren sie, ob diese ein bestimmtes Medikament vorrätig hat und sparen Zeit. Versicherte können Medikamente auch von zuhause vorbestellen und diese dann abholen oder liefern lassen – wann und wie es für sie am besten passt.
Familienfunktion
Mit der Familienfunktion in der E-Rezept-App werden pflegende Angehörige entlastet. Denn die Funktion ermöglicht es, in der eigenen App Rezepte von Familienmitgliedern mitzuverwalten und einzulösen. Das können die Rezepte der Eltern genauso wie die von Geschwistern oder Kindern sein. Die Anzahl an Profilen ist nicht begrenzt.
Verschlüsselte
Daten
Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur wer im Besitz des Rezeptcodes für ein E-Rezept ist, kann es auch abrufen: Das ist neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Zudem kann diese Person den Rezeptcode natürlich an eine Person ihrer Wahl weitergeben.
Online Bestellung
Sie können aus der E-Rezept-App direkt Ihre Medikamente online bestellen – entweder zum Abholen in Ihrer Apotheke oder per Botendienst bequem nach Hause.
Was passiert mit dem rosa Papierrezept?

Sobald die Verpflichtung zur E-Rezept-Nutzung greift, dürfen grundsätzlich nur noch E-Rezepte ausgestellt werden. Allerdings verschwinden die Papierrezepte nicht vollständig. Sie dienen als Ersatzverfahren, etwa wenn die Internetverbindung in der Praxis ausfällt oder der Zugang zur TI im Rahmen von Heim- und Hausbesuchen nicht möglich ist. Auch können Praxen, die das E-Rezept unverschuldet nicht nutzen können, z. B., weil der Praxissoftwarehersteller die Funktionalität nicht rechtzeitig bereitgestellt hat, das Papierrezept (Muster 16) solange weiterverwenden, bis das Update der Praxissoftware erfolgt ist.

Die E-Rezept-App

Zur besseren Handhabung ihrer E-Rezepte können Versicherte die E-Rezept-App der gematik nutzen. Die App heißt „Das E-Rezept“ und kann in den bekannten App Stores kostenfrei heruntergeladen werden. Die App ermöglicht das Empfangen, Verwalten und Einlösen der E-Rezepte. Um diese Funktionen vollständig nutzen zu können, müssen sich die Versicherten in der App anmelden.

Hierzu wird eine Gesundheitskarte (eGK) mit kontaktloser Schnittstelle (NFC) benötigt. Eine NFC-fähige Gesundheitskarte kann zusammen mit dem dazugehörigen PIN bei der Krankenkasse angefragt werden. Das Prinzip funktioniert wie beim kontaktlosen Bezahlen: Der Versicherte hält seine eGK an sein Smartphone und gibt die PIN und die Kartennummer der eGK ein. Ohne Anmeldung ist der Funktionsumfang der App eingeschränkt.

Das digitale Zuweisen von E-Rezepten an Apotheken soll den Versicherten aber künftig auch ohne Anmeldung in der App ermöglicht werden. Ob und wie Ihre Patientinnen und Patienten die E-Rezept-App der gematik nutzen, müssen Sie im Behandlungsalltag erfragen, weil davon abhängig ist, wie Sie das E-Rezept bereitstellen können.

Variante 1
Der Patient nutzt die E-Rezept-App und hat sich mit seiner eGK angemeldet. In diesem Fall können Sie dem Patienten das E-Rezept digital bereitstellen. Der Patient kann über die App auf den Fachdienst in der TI zugreifen und den Rezeptcode selbst erstellen. Die Praxis muss keinen Ausdruck erzeugen.
Variante 2a
Der Patient nutzt die E-Rezept-App ohne eGK-Anmeldung. In diesem Fall müssen Sie dem Patienten einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode zur Verfügung stellen (Tokenausdruck). Der Patient kann die aufgedruckten 2D-Codes mit der App einscannen und dort weiterverwenden.
Variante 2b
Der Patient nutzt keine E-Rezept-App. In diesem Fall müssen Sie dem Patienten ebenfalls den Tokenausdruck aushändigen, welchen er in der Apotheke vorlegen kann.
Variante 3
Wenn keine Verbindung zur TI möglich ist (z. B. bei Heim- und Hausbesuchen oder bei technischen Störungen), können Sie bei apothekenpflichtigen Medikamenten das Papierrezept (Muster 16) als Ersatzverfahren verwenden.
FABIUS Tipp

Ärzte und Zahnärzte können das E-Rezept auch schon heute verordnen und im Rahmen der Pilotphase Erfahrungen sammeln. Interessierte können sich für weitere Informationen an telematik@kzbv.de wenden.

Ihr FABIUS-Team

Unsere Kontaktdaten für Sie

Für Interessenten
  • 033056 70 63 25
  • 033056 70 63 19
Für Patienten
  • 033056 70 63 00
  • 033056 70 63 19
Patientenservice
Quelle: gematik GmbH